Übertritt

Übertritt

      • Ablauf des Übertrittverfahrens

        • 4. Klasse: Januar
          • Zwischeninformation

            Zwischeninformation

            Am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand in allen Fächern.

        • 4. Klasse: Mai
          • Übertrittszeugnis

            Übertrittszeugnis

            Am ersten Unterrichtstag im Mai erhalten die Schülerinnen und Schüler das Übertrittszeugnis, das die Jahresfortgangsnoten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) sowie die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote enthält.

            Nun erfolgt die Anmeldung an den weiterführenden Schulen. 

            Für Schülerinnen und Schüler, die die erforderliche Durchschnittsnote nicht erreicht haben, kann ein dreitägiger Probeunterricht in Deutsch und Mathematik stattfinden.

      • Anzahl der Proben und Leistungsnachweise

        In der 4. Klasse sollen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses insgesamt 18 Probearbeiten abgehalten werden, verteilt auf die Fächer: 

        • Deutsch: 10 Proben

        • Mathematik: 4 Proben

        • Heimat- und Sachunterricht (HSU): 4 Proben

        Diese Proben dienen als Grundlage für die Notenbildung im Übertrittszeugnis.

         

        Relevante Noten für den Übertritt

        Die Schullaufbahnempfehlung im Übertrittszeugnis basiert auf dem Durchschnitt der Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU:

        • Durchschnitt bis einschließlich 2,33: Empfehlung für das Gymnasium

        • Durchschnitt bis einschließlich 2,66: Empfehlung für die Realschule

        • Durchschnitt ab 3,00: Empfehlung für die Mittelschule

        Schülerinnen und Schüler, die die erforderliche Durchschnittsnote für das Gymnasium oder die Realschule nicht erreichen, können am Probeunterricht teilnehmen. Dieser gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Bei zweimal Note 4 entscheiden die Eltern über die Aufnahme.

         

        Beratungsmöglichkeiten für Eltern

        Eltern werden während des Übertrittsverfahrens umfassend beraten:

        • Klassenlehrkräfte: Führen individuelle Beratungsgespräche mit den Eltern.

        • Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: Bieten zusätzliche Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.

        • Staatliche Schulberatungsstellen: Stehen für weiterführende Beratung zur Verfügung.

        Diese Beratungen helfen dabei, die passende weiterführende Schule zu finden.

         

        Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen

        Im Verlauf des Schuljahres bieten die weiterführenden Schulen Informationsveranstaltungen an, bei denen sich Realschulen, Gymnasien und andere Schularten vorstellen. Diese Veranstaltungen finden in der Regel zwischen Januar und März statt und bieten Eltern die Möglichkeit, sich über die Profile und Anforderungen der jeweiligen Schulen zu informieren.

         

        Weitere Informationen

        1. Online-Wegweisers des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.mein-bildungsweg.de/ 
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