Elternbeirat

Elternbeirat

        • Klassenelternsprecher (KES)

        • An Grundschulen werden für alle Klassen Klassenelternsprecher (KES) gewählt. Die Wahlmodalitäten sind in der BaySchO geregelt. Laut Gesetz nehmen die Klassenelternsprecher die Interessen der Eltern der Schüler einer Klasse wahr. Deshalb halten die KES durch Veranstaltungen und Mitteilungen engen Kontakt zu den Eltern. Die Klassenleiter informieren die KES von sich aus über alles, was im Bereich Unterricht und Erziehung von allgemeinen Interesse für Eltern ist, und geben bei Bedarf Auskunft. (Art. 65 Abs. 2 BayEUG).

           

          Klassenelternsprecher/ Klassenelternsprecherin

          stv. Klassenelternsprecher/ stv. Klassenelternsprecherin

          Klasse

           Frau Bruno

           Frau Swar

           1a

           Frau Banschbach

           Frau Heitmüller

           1b

           Frau Gatt

          Frau Polat

           1c

           Herr Minke

           Frau Straßer

           2a

           Frau Bredl

           Frau Thomas

           2b

           Frau Rieth

          Frau Fischer

           2c

           Frau Werner

           Frau Kürmeier-Beyl

           3a

           Frau Sitzberger

           Frau Stuckart

           3b

          Frau Wiese

           Frau Polat

           3c

           Frau Maier Frau Schorp

           4a

          Frau von Heydebrand und der Lasa  

          Frau Furkel 

           4b

           Herr Glasl

           Herr Negele

           4c

           

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